AGB


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AGB / Terms and Conditions
rb-motorrad-reisen
Part I: Deutsch / German Part II: Englisch / English


WICHTIGER HINWEIS: Die Übersetzung dient nur Informationszwecken. In Zweifelsfällen oder bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version hat die deutsche Version
Vorrang vor der übersetzten Version.
IMPORTANT NOTICE: The translation is provided for information purposes only. In cases of doubt or in the event of contradictions between the German and the English version, the German version of the terms and conditions take precedence over the translated version.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-rb-Motorrad Reisen
René Busch
Bergrehme 30
38458 Velpke


Für alle Buchungen und Teilnahmen an rb-motorrad-reisen in Ergänzung zum Inhalt der Reisebeschreibungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen von rb-motorrad-reisen René Busch, (im folgenden rb-motorrad-reisen genannt).
1. Reiseleistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen ist in den einzelnen
Reisebeschreibungen festgelegt. Weitere Leistungen schuldet rb-motorrad-reisen nicht.


2. Buchung einer Reise
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs (schriftlich, telefonisch, online) bietet der Anmelder rb-motorrad-reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder ist an den Buchungsauftrag gebunden. Die Anmeldung erfolgt durch die anmeldende Person auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


3. Der Reisevertrag
Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Anmeldung / Buchung durch rb-motorrad-reisen zustande.

4. Bezahlung
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf die Erbringung der Reiseleistungen durch rb-motorrad-reisen. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 - 50 % je nach Reiseregion des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der Reisepreis / Reiserestpreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn an rb-motorrad-reisen zu zahlen d. h. der Reisepreis / Reiserestpreis muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf dem Konto von rb-motorrad-reisen eingegangen sein. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der vollständigen Zahlung.
Wenn der Reiseteilnehmer die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen zahlt und der ausstehende Betrag angemahnt werden muss, ist rb-motorrad-reisen berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € pauschal zu erheben. rb-motorrad-reisen ist bei Nichtzahlung des Reisepreises nicht zur Aushändigung der Unterlagen verpflichtet, kann aber eine Nachfrist setzen. Mit Ablauf der Nachfrist kann rb-motorrad-reisen die Leistung endgültig verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer verlangen. Der Reisepreis ist den einzelnen Reisebeschreibungen zu entnehmen.


5. Änderungen im Veranstaltungsablauf
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von rb-motorrad-reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. rb-motorrad-reisen wird die Reiseteilnehmer über Leistungsänderungen- oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bietet rb-motorrad-reisen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Von der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird
rb-motorrad-reisen die Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. In diesem Fall ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern rb-motorrad-reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer/in aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer muss diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber rb-motorrad-reisen
geltend machen.


6. Mindestteilnehmerzahl
rb-motorrad-reisen behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn weniger als die Mindestteilnehmeranzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben.
rb-motorrad-reisen wird die bereits angemeldeten Reiseteilnehmer in diesem Fall umgehend informieren und (gegebenenfalls) die gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung, Restzahlung) zurückerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reiseausschreibung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.


7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht sich von einem Dritten (Ersatzperson) ersetzen zu lassen. rb-motorrad-reisen kann der Teilnahme eines Dritten (Ersatzperson) widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der
Reiseteilnehmer und der Dritte rb-motorrad-reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Bei Umbuchung einer Reise berechnet rb-motorrad-reisen eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € pro Person. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist, auch bei telefonischem Rücktritt jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei rb-motorrad-reisen. In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen rb-motorrad-reisen folgende Zahlungen zu:


• 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
35% des Reisepreises
• ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
45% des Reisepreises
• ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn
65% des Reisepreises
• ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn
85% des Reisepreises
• am Tag der Reise oder bei Nichterscheinen zur Reise
95% des Reisepreises.
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, rb-motorrad-reisen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte pauschale Entschädigung. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Bei verspäteter Anreise zum Reiseantritt hat der Teilnehmer für entstehende Kosten, um der Reisegruppe „hinterherzufahren”, selbst aufzukommen. Auch kann dies nicht zu Lasten der sonstigen Reiseteilnehmer gehen.


8. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht rb-motorrad-reisen eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält rb-motorrad-reisen den Anspruch auf den Reisepreis. rb-motorrad-reisen zahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.


9. Gewährleistung, Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der
Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung gem. § 651e BGB ist erst zulässig, wenn rb-motorrad-reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von rb-motorrad-reisen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. §651 g BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei rb-motorrad-reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §651g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
rb-motorrad-reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.


12. Teilnehmer Zusicherungen
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in einem fahrsicheren Zustand sein muss. Er fährt eigenverantwortlich unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln, auch dann, wenn er dem Motorradtourguide folgt. Die Teilnahme setzt eine gute physische und psychische Konstitution voraus. Er verpflichtet sich, keine Wegstrecken oder Straßenpassagen zu fahren, welche ihm zu schwierig erscheinen. Für Reisen in Alpengebiete ist das Beherrschen des Motorrades auch in engen, überhöhten Kurven erforderlich.

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